Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Meisterbetriebs Fliesen Christoph Roßbroich.
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Meisterbetrieb Fliesen Christoph Roßbroich (im Folgenden: Meisterbetrieb) und dem Kunden (Verbraucher oder Unternehmer).
1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben in jedem Fall Vorrang, auch wenn entgegenstehende Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich abgelehnt worden sind.
1.3 Ist der Kunde Unternehmer, so wird die VOB/B in der Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen dem Meisterbetrieb und dem Unternehmerkunde vereinbart. Für Verbraucherkunden ist das BGB maßgeblich.
2. Vertragsschluss
2.1 Bestellungen des Kunden bei dem Meisterbetrieb stellen lediglich ein Angebot an den Meisterbetrieb zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung des Kunden stellt keine Annahme des Vertrages durch den Kunden da, sondern ein Angebot des Kunden. Die Annahme dieses Angebots erfolgt ausschließlich durch den Meisterbetrieb mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung bzw. Leistungserbringung.
2.2 Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch den Meisterbetrieb sind freibleibend.
3. Liefer- und Leistungszeit
3.1 Alle genannten Ausführungs- bzw. Fertigstellungstermine sind freibleibend und unverbindliche Angaben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Sie gelten nur annäherungsweise und beschreiben den ungefähren und voraussichtlichen Ausführungs- und Fertigstellungstermin. Dem Kunden ist bewusst, dass alle unverbindlich genannten Termine abhängig sind von der Zulieferung von Material durch Drittunternehmen wie Lieferanten oder Hersteller.
3.2 Wenn der Meisterbetrieb aus nicht von dem Meisterbetrieb zu vertretenen Gründen Lieferungen oder Leistungen von Lieferanten/Herstellern trotz ordnungsgemäßer Bestellung nicht erhält, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder Ereignisse höherer Gewalt eintreten, so wird der Meisterbetrieb den Kunden hierüber rechtzeitig schriftlich informieren. In diesem Fall ist der Meisterbetrieb berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung heraus zu schieben.
Der höheren Gewalt stehen gleich: Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von dem Meisterbetrieb schuldhaft herbeigeführt worden sind.
3.3 Verzögert sich die Lieferung oder Leistung um mehr als einen Monat, so ist sowohl der Meisterbetrieb als auch der Kunde unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche berechtigt, aufgrund der Lieferstörungen vom Vertrag zurückzutreten.
3.4 Schadensersatzansprüche aus Liefer- und Leistungsverzug sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln des Meisterbetriebs oder seiner Erfüllungsgehilfen oder auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich bei Verträgen mit Verbrauchern inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Verträgen mit Unternehmen gelten die Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
4.3 Es wird eine Vorauszahlung von 50 % bei Vertragsabschluss vereinbart. Ist eine Vorauszahlung vereinbart, so kommt der Vertrag erst unter der Bedingung zustande, dass die vereinbarte Vorauszahlung an den Meisterbetrieb bewirkt wird. Zahlt der Kunde innerhalb der vereinbarten Frist die Vorauszahlung nicht, so behält sich der Meisterbetrieb vor, die Arbeiten nicht zu beginnen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
4.4 Der Meisterbetrieb ist jederzeit berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.
4.5 Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Leistung- bzw. Liefertermin mehr als vier Monate vergangen sind und die Preisänderung auf eine aktuelle Kostensteigerung zurückzuführen ist, welche der Meisterbetrieb nicht zu vertreten hat. Eine Kostensteigerung liegt vor, wenn sich bis zur Leistung bzw. Lieferung, die Löhne, die Materialkosten oder die Vertriebskosten erhöhen. Dasselbe gilt, wenn sich Zölle erhöhen bzw. ein Zoll eingeführt wird oder sich Kostenänderungen aufgrund von Preiserhöhungen von Vorlieferanten oder wegen Wechselkursschwankungen ergeben. Der Meisterbetrieb wird diese Kostenerhöhungen transparent und nachweisbar darlegen. Der Meisterbetrieb ist in diesen Fällen berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den nachgewiesenen Kostensteigerungen zu erhöhen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Die Baustelle muss befahrbar und die zu bearbeitenden Räume müssen frei zugänglich seien. Der Untergrund muss trocken, rissfrei und eben gemäß DIN 18 352 und DIN 18 332 zur Aufnahme der Fliesen- und Natursteinarbeiten sein. Weiter müssen die Räume ausreichend temperiert sein und zwar über 18°. In allen Räumen müssen ausreichend abgesicherte Steckdosen (230 V) installiert sein.
5.2 Die zur Verlegung anstehenden Wand- und Bodenflächen müssen dem Meisterbetrieb uneingeschränkt für die Zeit der Arbeitsausführung zur Verfügung stehen. Während der Leistungserbringung durch den Meisterbetrieb dürfen keine anderen Arbeiten in den Räumen vorgenommen werden.
5.3 Ist eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht gegeben, können durch den Meisterbetrieb Mehrkosten berechnet werden.
6. Abnahme
Der Kunde hat die Abnahme auf Verlangen innerhalb von sechs Werktagen ab Fertigstellung durchzuführen. Es wird eine förmliche Abnahme vereinbart. Wegen unwesentlicher Mängel kann nach dem Gesetz die Abnahme nicht verweigert werden.
7. Mängelhaftung
7.1 Die Mängelhaftung richtet sich bei einem Verbraucherkunde nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Unternehmerkunden ist die VOB/B maßgebend.
7.2 Im Hinblick auf die Besonderheiten der keramischen Herstellung können handelsübliche oder unerhebliche Abweichungen der gelieferten Ware zu geringfügigen Abweichungen in Größe, Stärke und Farbe der Fliesen führen, was nicht als Mangel beanstandet werden kann.
7.3 Bei erfolgter Bemusterung der Fläche beim Händler durch den Kunden weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die bemusterte Fläche beim Händler aufgrund anderer Lichtverhältnisse und Örtlichkeiten anders farblich wirken kann als an dem Einbauort. Dies berechtigt den Kunden weder zur Rückgabe der Ware noch zur Mängelbeanstandung.
7.4 Weiter weisen wir darauf hin, dass Fliesen, insbesondere großformatige Fliesen aufgrund der technischen Produktion zur konvexen Aufwölbung zur Mitte neigen und zum Rand flacher abfallen. Dies ist das typische Erscheinungsbild einer Fliese, welches aufgrund des Produktionsprozesses nicht von uns beeinflussbar ist und zu leichten Kantenständen führt, die durch den Kunden zu akzeptieren sind und keine Mängel darstellen.
7.5 Bei berechtigter Mängelrüge des Kunden wird der Meisterbetrieb die Mängel im Wege der Nachbesserung beheben. Dabei räumt der Kunde dem Meisterbetrieb drei Nachbesserungsversuche ein.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Meisterbetriebs. Der Eigentumsvorbehalt besteht außerdem fort, bis alle Forderungen aus dem Vertragsverhältnis durch den Kunden beglichen sind.
8.2 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum des Meisterbetriebs hinweisen und den Meisterbetrieb unverzüglich benachrichtigen, damit der Meisterbetrieb seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Meisterbetrieb in diesem Zusammenhang entstehende gerichtliche oder außergerichtliche Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
9. Abtretung, Aufrechnung
9.1 Ansprüche aus diesem Vertrag darf der Kunde nur mit Zustimmung des Meisterbetriebs abtreten.
9.2 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
10. Datenspeicherung
Durch den Vertragsabschluss erklärt der Kunde sein Einverständnis damit, dass seine personenbezogenen Daten gespeichert, verarbeitet und soweit erforderlich verändert werden. Diese Daten werden ausschließlich dafür benutzt, um die Bestellung auszuführen und um etwaige gesetzliche oder behördliche Mitteilungspflichten zu erfüllen. Der Meisterbetrieb sichert zu, die Daten nur in diesem Zusammenhang zu verwenden.
11. Haftung
11.1 Der Meisterbetrieb haftet auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten bei Arglist, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
11.2 Soweit der Meisterbetrieb fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Eintrittspflicht bzw. Ersatzpflicht des Meisterbetriebs auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden zu begrenzen. Dasselbe gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Meisterbetriebs.
11.3 Die Haftung des Meisterbetriebs nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen Personenschäden bleibt hiervon unberührt.
11.4 Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme der Garantie durch den Meisterbetrieb dar.
11.5 Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, der Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Meisterbetriebs für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Schäden.
12. Widerrufsrecht
Wichtiger Hinweis für Verbraucher: Verbraucher beachten bitte das dem Verbraucher in den gesetzlich geregelten Fällen zustehende Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung
Der Verbraucher als Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sie beginnt nicht zu laufen, bevor der Auftraggeber diese Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hat.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde dem Meisterbetrieb
Meisterbetrieb Fliesen Christoph Roßbroich,
Frankenstraße 40, 52385 Nideggen,
Telefon: +49 (0) 2427 90 596 08,
E-Mail: fliesen[at]crossbroich.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat der Meisterbetrieb dem Kunden alle Zahlungen, die der Meisterbetriebe von dem Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Kunden bei dem Meisterbetrieb eingegangen ist.
Diese Widerrufsbelehrung nimmt der Kunde als Verbraucher zur Kenntnis und bestätigt, dass er diese Widerrufsbelehrung verstanden hat.
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Ort, Datum Unterschrift Kunde
13. Schlussbestimmungen
13.1 Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel selbst. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
13.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Deutschland. Im kaufmännischen Verkehr ist Gerichtsstand Köln.
13.3 Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Vereinbarung nichtig, unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten Regelungen, welche die Parteien vernünftigerweise getroffen hätten, wenn sie die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Lücke erkannt hätten.
13.4 Der Meisterbetrieb ist zur Teilnahme an einer Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.